Ortsgemeinde Eulenbis
 

Chronik

Eulenbis hat seit Dezember 1985 eine Ortschronik. Ein Auszug über die Geschichte des Dorfes wurde hier nachvollzogen:

 

Die Entstehung des Dorfes

Die späte urkundliche Erwähnung von Eulenbis datiert aus dem Jahre 1380. Über die Zeit der Entstehung des Höhenortes sagt dieses Datum allerdings nichts aus.

 

Sicherlich kamen die ersten Ansiedler aus der Niederung des Pfeifertales schon sehr viel früher auf die Höhe, über die eine alte Strasse in Richtung Glan zog.

 

Zur Zeit der fränkischen Landnahme lagen Siedlungen und Fluren verödet. Im 5. und 6. Jahrhundert breitete sich das Reich der Franken weiter aus. Unsere wald- und wasserreiche Heimat wurde um 7. und 8. Jahrhundert neu besiedelt. Am Fuße des Eulenkopfes entstanden die Weilersiedlungen: Weilerbach, Schönweiler und Huttweiler. Um Weilerbach, als kirchliches und weltliches Zentrum, scharten sich die Einzelgehöfte und Siedlungen: Erzenhausen, Mückenhausen, Atzenhausen, Harnischhausen, Schwedelbach, Pörrbach, Eulenbis und Rodenbach. Die Namen der Orte ergaben sich meist aus der Eigentümlichkeit ihres Standplatzes.  

 

Die alten Verkehrswege

Ein uraltes Straßensystem durchzog unsere Heimat, das nach keltischer und römischer Zeit dann später auch die Franken benutzten. Nach Möglichkeit die Niederungen wegen ihrer Feuchtigkeit meidend, zogen Wege von Höhenrücken zu Höhenrücken, das Tal an günstiger Stelle überquerend. Könige und Kaiser, Abgesandte und Boten, Kaufleute mit ihren Warentransporten benutzten diese Fernstraßen. In bestimmten Abständen gab es Herbergen für Mensch und Vieh. Prof. Ernst Christmann nennt neben den wichtigen Straßen die Verbindung von Saarbrücken über Kaiserslautern nach Worms und Mainz desgleichen eine in Süd-Nord-Richtung , die den Königshof in Lautern kreuzte. Eine weitere Straße führte von Trier über Kaiserlautern nach Worms.

 

„Landstraß... vom Glan herauf... gen Lauttern“ nennt sie Johannes Hoffmann, der Verwalter auf Burg Lichtenberg . Diese letztgenannte Straße führte von Kaiserslautern kommend über Rodenbach nach Eulenbis, dann weiter über die langgestreckte Höhe in Richtung Gosenbergerhof (Kollweiler) nach Ulmet und Lichtenburg in Richtung Trier. Der „Galgenberg“ weist auf die Bedeutung als Hauptweg hin. An der dortigen Kreuzung war der Galgen errichtet. An dieser Fernstraße stand einst auch das Bernhardskreuz, des Schutzheiligen der Reisenden.

 

Rodenbach bildetet bei diesem Verkehrssystem einen Knotenpunkt. Die Abzweigung an der Vogelweh von der Straße nach Landstuhl führte nach Rodenbach und gabelte sich sich hier in die Richtungen Ramstein, Otterbach und der geschilderten Verbindung über Eulenbis zum Glan. Verbürgt ist eine „Königsstraße“ über Otterberg, Otterbach, Erfenbach (über den Rotenberg) und Siegelbach nach Rodenbach durch den Hinterbusch).

 

An der Schnittstelle stand in Rodenbach der große Dirolfsche Hof, später das 1614 renovierte zweistöckige steinerne Hofhaus der Komturei Einsiedel, dessen ganze Anlage auf eine Herberge hindeutet.

 

Von Rodenbach aus zog die für Eulenbis bedeutsame Straße über die Höhe des Mückenberges- 1600: alter Mückenhauser Mühleweg, vorbei an der einstigen Fritzmühle (Mückenhof) nach Mückenhausen (Mückenmühle), überquerte die Mooslauter und das Tal an günstiger Stelle, kletterte durch den Schwarzwald den Eulenkopf empor und führte nach der beschriebenen Richtung.   

 

Ansiedlung auf der Höhe

Die älteste Siedlung auf Eulenbiser Gemarkung dürfte zweifellos die heutige Mückenmühle sein. Alte Akten sprechen von einem Mückenhauser Bann, der wohl in etwa mit der heutigen Eulenbiser Gemarkung identisch sein dürfte. Eine Siedlungsausdehnung in dem nassen Tale war nicht möglich. Die weitergehenden Rodungen auf dem ansteigenden Gelände brachten gutes Acker- und Weidenland. Das Vorkommen zahlreicher Quellen machte dann eine Besiedlung an der Höhenstraße möglich. Von dem alten Mückenhausen blieb nur die Mückenmühle zurück.

 

Aus alten Urkunden (Regesten) 

27. Februar 1380: 
Der Ritter Reyner von Hohenecken bekundet, daß er Philips von Breidenborn zum Lehensmanne gewonnen hat und verleiht ihm als Mannlehen den Woog zu Siegelbach, der oben am Dorf gelegen ist, mit allem Zubehör und die Leibeigenen Heintze von Frankelbach, genannt der Schäfer, Walther von Fulenbis (Ulengebeiß) und Heintze Knuttel.  

 

8. Juli 1425:
Jost von Hohenecken belehnt Johann von Breidenborn, Sohn des verstorbenen Ritters Philipp, mit dem Erblehen, das dessen Vater von seinem Onkel, dem verstorbenen Ritter Reinhart von Hohenecken, und dieser selbst von seinem ebenfalls verstorbenen Vater Beymont von Hohenecken zu Lehen trug, nämlich zwei Anteile am Zoll zu Kaiserslautern, dem Woog nahe bei dem Dorf Siegelbach, einer Hofstatt zu Hohenecken hart an der hintersten postern und den folgenden Leibeigenen: Heintz von Frankelbach gen. der scheffer ganz, Walther von Eulenbis (Uhlengebeiß) ganz, Heinz Knuttel ganz, dessen Schwester Else, halb, Kuntz, Wagenknecht, ganz, dessen Schwester Getze, halb, Demmel und Engel, Geschwister, je halb. 

 

Güterverzeichnis Kloster Otterberg 1445:
Item den Ranßberg von der Aue an und die Einenwiese außen bis auf den Acker von Reynhartz Kinde und weiterhin die Harsbach aufwärts bis zum Graben, außenzu bis an den Acker von Reynhartz Kinde und bis an Schefers Peters Kinde Berg und darin bis an den Pfad, den man gegen Eulenbis (Ulingebeiß) gehet... und der Böschung an dem Steyngebeiß, die dazu gehörig ist. 

 

Güterverzeichnis Kloster Otterberg 1462:
Es behandelt die Liegenschaften des Klosters vom Atzenhuser Hof (Samuelshof) und nennt u.a. "stoßt auf den ulngebeßer wegk";"Ulngebeßer phatt (Pfad)

 

Gefälle des Stift Lautem  1565:
Cloßen Nickel zu Ertzenhausen und Kauffhanß sein Kind zu Eulengepiß(Eulenbis). Inhalt Verschreibung. Wendeckers Nicklaus.

 

Weilerbacher Gerichtsweistum von 1601
hat nachfolgende Dörfer unter sich, als: Weilerbach, Schwedelbach, Pörrbach, Ertzenhausen, Eulenbis und Rodenbach, welche Dörfer Churpfalz mit aller Oberherrlichkeit und Gerechtigkeit allein zuständig sind. Und hat sonst niemand Gerechtigkeit darin zu suchen, außer was die Commenthurei Einsiedel an Gütern und davon fallenden Gülten, Zins und Hubrechten darin hat, wie unterschiedlich hernach folgt:  

 

1. Güter, Zins, Gefälle: Und erstlich hat die Commenthurei in diesem Gericht drei unterschiedliche Höfe, nämlich einen Hof, genannt der Großhof; davon fallen jährlich der Commenthurei 28 Malter Frucht, halb Korn, halb Hafer, welchen Hof Götel Schenkel und Zimmer Nicolaus zu Weilerbach und ihre Mitconsorten auf 30 Jahre lang bestanden. Hält ungefähr 256 Morgen Ackerland, gut und bös, item 100 Morgen Willerung, Hecken und Heid und 10 Wagen Heu; desgleichen einen Krautgarten im Dorf Weilerbach gelegen, ungefähr zwei Morgen Feld groß. Dieser Hof gibt jährlich an Churpfalz 2 Albus 2 Pfennig zu Remigii Zins. Noch einen Hof, der Kleinhof genannt, zu Weilerbach gelegen, trägt der Commenthurei jährlich 14 Malter, halb Korn und halb Hafer, welchen Lorenz Gangel und Braun Peter zu Weilerbach auf 20 Jahre bestanden.

 

Hat ungefähr 30 Morgen Acker und 12 Wagen Heuwachs, gibt auch jährlich der Churpfalz 2 Albus 2 Pfennig zu Remigii Zins. Der dritte Hof liegt zu Rodenbach, gibt jährlich auch 14 Malter beiderlei Frucht, welchen Johannes Schuster zu Rodenbach erblich bestanden, gibt ungefähr auf 100 Morgen Acker, gut und bös, und auf 16 Wagen Heu. - An Zins und Gefällen hat niemand anders von den Benachbarten dieses Gericht, als die genannte Commenthurei Einsiedel, welche ein Hubgericht auf den nächsten Sonntag nach Katharina, auf welchen Maltag ein jedes Hausgesäß, deren sechs im Dorf Weilerbach, so in diese Hub gehören, ein halb Malter Hafer und ein Fastnachtshuhn zu geben schuldig sind, dagegen sind sie des Rauchhafers und der Fastnachtshühner in die Landschreiberei Lautem zu liefern befreit. Was sonst die Commenthurei weiter auf dieser Hube an Geld, Zinsen und Hubgerechtigkeiten hat, findet sich im beigelegten Hubregister ...  

 

2. Zehnten: Die Fruchtzehnten in diesem ganzen Gericht hat die Churpfalz an Korn und Hafer zum halben Teil und die Commenthur Einsiedel zum andern halben Teil. Dagegen ist die Commenthurei schuldig, einem Pfarrer zu Weilerbach seine Competenz zu reichen und Pfarrhaus und Kirche zu bauen. Dieser Zehnt, sowohl der Commenthurei wie der Churpfalz, wird jährlich durch den Landschreiber zu Lautem den Untertanen zur Steigung freigegeben, und ist diese erfolgt, muß ein Commenthur mit einem gebührenden Teil zufrieden sein. Den kleinen Zehnten betreffend fällt derselbe zum halben Teil in die Landschreiberei Lautem und das andere halbe Teil einem Pfarrer in Weilerbach zu.  

 

3. Der benachbarten Herrschaften anrainende Dörfer und Flecken: Pfalz Lauterecken mit Reichenbach, Koliweiler, Reichenbach-Steegen und Albersbach grenzt an die Gemarkung dieses Gerichts. Darauf hat aber Churpfalz durchaus keine Gerechtigkeit hergebracht, auch keine leibeigenen Leute darin sitzen oder wohnen. - Die von Hohenecken grenzen mit Erfenbach und Siegelbach auf die Weilerbacher Gemarkung.

 

Diese beiden Dörfer sind mit Churpfalz freizügig und man hat darinnen an Wild­fängen und dergleichen nichts hergebracht und nichts zu suchen. - Das Deutschhaus Einsiedel steht auf Churpfalz Obrigkeit Grund und Boden, grenzt an Weilerbacher Gemarkung und hat Pfalz die Öffnung darinnen.

 

4. Leibeigene: Was Churpfalz an leibeigenen Leuten in diesem Gericht hat, das findet sich auf beigelegtem Verzeichnis. An leibeigenen Leuten hat keine benachbarte Herrschaft oder vom Adel jemand in diesem Gericht wohnen, außer Georg Gustav Pfalzgraf eine alte Weibsperson zu Rodenbach, Cäcilia genannt, welche jährlich 3 Albus zu Leibschaft in das Reichenbacher Amt gibt aber sonst nichts weiteres liefert. Diese Frau hat einen Sohn, ungefähr von 40 Jahren, welcher auch lautereckischer Leibeigener gewesen, sich aber der Leibeigenschft daselbst abgekauft und der Churpfalz eigen wurde. Es hat auch Pfalz außer diesem Gericht keine Leibeigenen unter anderen Herrschaften sitzen oder wohnen, darauf man Ansprüche hätte.  

 

5. Freier Zug: Den freien Zug betreffend hat man denselben mit Reinhard von Sickingen zu Nanstein (Landstuhl) in seinem ganzen Gebiet und Obrigkeit. Mit denen von Hohenecken, soviel das Haus und Dorf Hohenecken, Espensteig, Erfenbach und Siegelbach belangt. Item mit Hans Bechtols von Flörsheim Erben in den Dörfern Santbach (Sambach), Otterbach, Wörsbach und was dazu gehörig. Was Herzogthum Zweibrücken anbelangt, wird es damit, vermöge des Vertrags, gehalten.